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Innerhalb der Zahlungsfrist der Einkommensteuern für 2004 hat man wie üblich auch die Jahresgebühr für die Handelskammer betreffend 2005 zu entrichten. Der Tarif ist gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben. Es ist heuer eine Obergrenze eingeführt worden: Wird die Gebühr mit Bezug auf die Umsatzerlöse berechnet, kann sie höchstens gleich oder geringer sein als jene des Vorjahres, aber niemals h...
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