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Bozen/Rom - Die laut dem Gesetz Nr. 68 vom 12. März 1999 durchzuführende Meldung des Personalstandes wegen der Pflicht zur Aufnahme von Menschen mit Behinderungen muss jedes Jahr innerhalb 31. Jänner gemacht werden. Betroffen sind grundsätzlich alle Betriebe, die mindestens 15 Arbeitnehmer beschäftigen. Adressat ist der Arbeitsservice in Bozen, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, der auf diese Weis...
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