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Bozen – Das Staatsgesetz aus dem Jahre 2006, das die Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen aller Art regelt und auch von Südtirol übernommen werden musste, ist ein sehr komplexes Regelwerk. Macht eine öffentliche Verwaltung dabei formale oder inhaltliche Fehler, drohen Rekurse, Verzögerungen und Schadenersatzforderungen. Die Landesverwaltung unterhält ein eigenes Amt für die Vergabe...
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