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Die Rechtsquellen für den Heiratsurlaub sind ein Gesetz aus dem Jahre 1937 (RDL 1334/37), ein bereichsübergreifender Kollektivvertrag aus dem Jahre 1941 und die nachfolgenden Bestimmungen einzelner Kollektivverträge. Grundsätzlich ist dazu einmal festzuhalten, dass heute allen Arbeitnehmern, die heiraten (nach dem Zivilritus, der auch bei kirchlichen Trauungen befolgt wird), ein bezahlter Urlaub z...
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