Bozen – Die Landesregierung hat am Dienstag den Entwurf des Landeshaushaltes für das Jahr 2023 genehmigt. Das Gesamtvolumen beläuft sich auf 6,69 Milliarden Euro. Das biete vor dem Hintergrund großer globaler Unsicherheiten die nötigen Gestaltungsspielräume, meint Landeshauptmann Arno Kompatscher.
Das erste Ziel sei es, die Kernleistungen für die Bevölkerung sicherzustellen, beginnend bei Gesundheit, Bildung sowie Sozialem und Familie. Zweitens müsse man für Notsituationen gewappnet sein, Stichwort Hilfspaket.
Investitionen kommen auf den Prüfstand
Diese Zielsetzung bedeute, man müsse sich anderweitig in mehr Bescheidenheit üben, erklärt Kompatscher: „Daher kommen die großen Investitionen auf den Prüfstand. Laufende Investitionen führen wir natürlich weiter. Neue Investitionen werden wir tätigen, wenn es dafür zusätzliche europäische und staatliche Finanzmittel aus den Aufbaufonds gibt. Bei allen anderen Investitionen werden wir den Zeitplan überprüfen und neu gestalten müssen.“
Vereinfachungen bei der Kfz-Steuer
Im ebenso genehmigten Entwurf des Stabilitätsgesetzes 2023, eines von zwei Begleitgesetzen zum Landeshaushalt, sind unter anderem Vereinfachungen bei der Kfz-Steuer und Mittel für Kollektivverhandlungen enthalten.
Im Bereich der Kraftfahrzeugsteuer werden steuerliche Ungleichheiten beseitigt. So soll die Kfz-Steuer für Fahrzeuge bis zu sechs Tonnen Gesamtgewicht ab kommendem Jahr immer im Jahresrhythmus bezahlt werden und nicht mehr in Viermonatszeiträumen. Bei Änderungen der technischen Daten des Fahrzeuges oder des Verwendungszwecks soll der neue Steuersatz künftig ab jenem Steuerzeitraum fällig werden, der auf die Veränderung folgt, und nicht mehr ab sofort wie derzeit. Auf diese Weise entfallen Ergänzungszahlungen und zusätzlicher bürokratischer Aufwand.
Für die Vertragsverhandlungen mit dem Lehrpersonal der Schulen staatlicher Art ist ein Betrag von vorerst acht Millionen Euro pro Jahr, insgesamt 24 Millionen Euro im Dreijahreszeitraum, vorgesehen. Für das Sanitätspersonal sind es 16 Millionen Euro im Jahr und insgesamt 48 Millionen Euro.
Bei Staus gratis auf die Autobahn
Im Entwurf zum zweiten Begleitgesetz, „Bestimmungen im Zusammenhang mit dem Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2023“, sind weitere Neuerungen enthalten, die insbesondere auf mehr Nachhaltigkeit abzielen.
So wird etwa die Möglichkeit vorgesehen, bei anhaltenden Verkehrsstaus den Verkehr von Staats-, Landes- oder Gemeindestraßen auf die Autobahn zu verlagern, um die Luftqualität in besonders verkehrs- und emissionsbelasteten Ortschaften zu verbessern. Die Landesregierung schließt Vereinbarungen mit den Autobahnbetreibenden ab, um den Verkehrsteilnehmenden die kostenlose Benutzung eines oder mehrerer Straßenabschnitte zu ermöglichen.
Eine weitere gesetzliche Änderung schafft die Voraussetzungen für den Erwerb übergemeindlicher Radwege und Radrouten. Demnach kann das Land die entsprechenden Grundstücke für öffentliche Zwecke enteignen. Die Radwege werden in der Folge als öffentliches Gut eingestuft. Damit sollen die derzeit bestehenden Eigentumsverhältnisse geregelt werden. Aktuell erfolgt die Nutzung der Radwege in vielen Fällen über Vereinbarungen und Dienstbarkeiten, die mit den privaten Grundstückseigentümern abgeschlossen werden.
Die weiteren Neuerungen
Künftig soll es zeitbefristet möglich sein, zur Bewältigung des Fachärztemangels in den Notaufnahmen und den Diensten für Rettungs- und Notfallmedizin nach erfolgloser oder unzureichender Durchführung eines Wettbewerbsverfahrens Ärzt:innen ohne Facharztdiplom zeitbefristet freiberuflich mit individuellen Aufträgen zu beschäftigen. Diese Ärzt:innen können in den Notaufnahmen unter Aufsicht der Fachärzt:innen bestimmte Leistungen erbringen.
Ein weiterer Artikel legt im Sinne des Klimaschutzes fest, dass Kühlgeräte von Handelsbetrieben mit Türen oder gleichwertigen Verschlusssystemen ausgestattet sein müssen.
Mit einer Änderung des Landesgesetzes zur Energieeinsparung sollen zudem der Höchstsatz der Förderungen von derzeit 70 Prozent auf 80 Prozent erhöht und ein Anreiz für energieeffizientes Sanieren von Kondominien geschaffen werden.
Ebenso im Begleitgesetz enthalten sind Bestimmungen zur Bekämpfung des Borkenkäfers und der entsprechenden Finanzierung: Unter anderem sollen Verwaltungsstrafen angepasst werden. Auch kann die Forstbehörde die Entrindung und den Abtransport geschlägerter Bäume bei Strafe anordnen – gegenüber Waldbesitzenden aber auch gegenüber Betreibern von Infrastrukturen öffentlichen Interesses. Eingerichtet werden soll auch ein Holzfonds.
Jetzt ist der Landtag am Zug
Nach der erfolgten Genehmigung werden Haushaltsentwurf, Stabilitätsgesetzentwurf und Begleitgesetzentwurf dem Landtag übermittelt, wo sie zunächst in den zuständigen Ausschüssen und dann im Plenum behandelt werden.
















