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Mit einer der Notverordnungen im letzten Sommer (DL Nr. 93/2008) hat die Regierung kurz vor Fälligkeit der ersten Rate die Hauptwohnungen von der ICI befreit. Die Gemeinden waren daher, wie bereits erwähnt, nicht mehr in der Lage, die Zahlungsvordrucke rechtzeitig zu korrigieren. Die Anleitungen des Finanzdepartements über den Anwendungsbereich der Befreiung sind dann zehn Tage vor Fälligkeit erla...
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