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Rom – Die Einnahmenagentur behandelt in der Auskunft (Nr. 65 vom 20. Februar 2020) den Fall eines italienischen Steuerpflichtigen mit einer Erstwohnung in Italien, der seinen Wohnsitz in die Schweiz verlegt hat und dort eine neue Hauptwohnung erwirbt. Die Begünstigung für die Erstwohnung geht bekanntlich verloren und ist mit einem Aufschlag von 30 Prozent nachzuzahlen, wenn die Wohnung innerhalb d...
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