Den SWZ-Newsletter abonnieren
Rom – Das Arbeitsministerium hat seinen Inspektoren Anweisungen für ihr Verhalten beim Vorfinden von nicht genehmigten Anlagen gegeben, mit welchen eine Fernkontrolle der Mitarbeiter möglich ist. In seiner Mitteilung vom 1. Juni (Nr. 11241) ist das Ministerium zum ersten Mal auf die geänderten Bestimmungen des Artikels 4 des Arbeitnehmerstatuts nach der Arbeitsmarktreform des Vorjahres eingegangen...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
Diese Website verwendet Cookies während Sie durch die Website navigieren, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Für die Funktionalität der Website verwenden wir technische Cookies und für anonyme Statistiken Marketing Cookies. Durch das Klicken auf Akzeptieren, stimmen sie automatisch den Marketing Cookies zu, außer sie haben diese deaktiviert.