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Rom - Wenn ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber im Zorn wegen einer erlittenen Ungerechtigkeit mit einem Schimpfwort belegt und deshalb entlassen wird, so muss diese Maßnahme nicht unbedingt rechtens sein. Zu dieser Erkenntnis kam das Kassationsgericht mit seinem Urteil Nr. 3865/2008. Eine Arbeitnehmerin eines Hotelbetriebes war kurz vor ihrer Pensionierung in einen Urlaub geschickt worden, um ihr...
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