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Handwerker, die Mitarbeiter/innen beschäftigen, müssen bis 16. Dezember in den Fonds für gewerkschaftliche Vertretung einzahlen. Die SWZ hat wiederholt über das so genannte „zwischengewerkschaftliche Abkommen“ im Handwerk geschrieben. In diesem Zusammenhang ist mit der Lohnabrechnung für den November 2004 wieder eine Fälligkeit zu beachten. Zur Finanzierung des Fonds für gewerkschaftliche Vertretu...
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