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Rom – Das Ministerium für Wirtschaftsentwicklung hat mit einem Rundschreiben (Nr. 432856 vom 21. Dezember 2018) für 2019 die Handelskammergebühren des letzten Jahres bestätigt. Offen sind noch die Handelskammern, die unter bestimmten Voraussetzungen die Jahresgebühr um 20 Prozent erhöhen können. Die Handelskammer Bozen kann laut einer Ministerialverordnung aus dem Jahr 2017 für die Jahre 2017–2019...
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