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Rom – Der Kassationsgerichtshof hat kürzlich in einem Urteil (Nr. 34890 vom 13. Dezember 2023) die Verjährungsfrist für die Handelskammergebühren mit fünf Jahren festgelegt. Man bezieht sich dabei auf Art. 2948 (1) (Ziffer 4) ZGB; dieser betrifft „die Zinsen und allgemein all das, was regelmäßig alljährlich oder in kürzeren Abständen gezahlt werden muss“. Für diese Gebühren ist nämlich keine eigen...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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