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Bozen – Das Land Südtirol hat im vergangenen Jahr die vom Staat verfügte Liberalisierung des Einzelhandels mit einem eigenen Gesetz nachvollzogen und dabei einige Grundsätze der Staatsnorm übernommen. Seither gibt es in Wohngebieten keinerlei Beschränkungen mehr, und es ist jedwede Handelsplanung, Kontingentierung oder Lizenzpflicht weggefallen. In zwei mitentscheidenden Punkten ging der Landesges...
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