Bozen – Um den Abverkauf vorzubereiten, werden Handelstreibende künftig drei statt der ursprünglich vorgesehenen zwei Tage Zeit haben. Diese Abänderung der Handelsordnung hat die Landesregierung gestern, auf Vorschlag von Landeshauptmannstellvertreter und Wirtschafts-Landesrat Marco Galateo, beschlossen. Ziel ist es, den Kaufleuten mehr Zeit für die Vorbereitung der Verkaufsräume und die Anbringung der Preisschilder vor dem Schlussverkauf bzw. Sonderverkäufen zu verschaffen.
Der Wunsch zur Abänderung der Handelsordnung wurde von den Interessenvertretungen des Handels- und Dienstleistungsverbandes (hds) sowie Confesercenti an die Landesverwaltung herangetragen. Das Thema war beim jüngsten Treffen zur Festlegung des Termins für den Winter- und Sommerschlussverkauf 2025 zur Sprache gekommen.
Der Handels- und Dienstleistungsverband (hds) zeigt sich erfreut: „Wir sind überzeugt, dass diese Änderung dazu beitragen kann, die Organisation der Vorbereitungsarbeiten vor den Ausverkäufen für die Handelsbetriebe in Südtirol flexibler und einfacher zu gestalten“, wird der hds-Präsident Philipp Moser in einer Aussendung des Verbandes zitiert.
Die nun genehmigte Abänderung wird beim nächsten Winterschlussverkauf in Kraft treten. Die Kaufleute dürfen 3 Kalendertage (nicht mehr Werktage) vor Beginn des Abverkaufs mit der Anbringung von Werbeslogans, der neuen Preisschilder und mit der Gestaltung der Schaufenster beginnen. Bislang waren diese Aktivitäten erst zwei Tage vor Startschuss für den Schlussverkauf möglich.
Der Beginn des Winterschlussverkaufs ist für Mittwoch, 8. Jänner 2025, festgelegt. Die Vorbereitungsarbeiten dürfen somit bereits am Sonntag, 5. Jänner 2025, beginnen.