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Bozen/Brüssel – Mit der EU-Verordnung 655/2014, die am 18. Januar 2017 in Kraft getreten ist, hat die Europäische Union ein Verfahren für die vorläufige Kontenpfändung eingeführt, zwecks Erleichterung der grenzüberschreitenden Forderungseintreibungen. Bisher war die Eintreibung von Forderungen in anderen Mitgliedstaaten stets mit bürokratischen Hürden verbunden, und Gläubiger hatten oft das Nachse...
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