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Rom – Auch bei der MwSt hat der Halloween-Kürbis seine grotesken Ausschweifungen. Ein Gemüsegroßhändler informiert sich in einer Anfrage über den MwSt-Satz für die Kürbisse, die er anlässlich der Halloween-Feiern verkauft. Es handelt sich dabei zum Teil um essbare Kürbisse, andere sind hingegen nicht essbar. Der Antragsteller hat sich diesbezüglich auch ein technisches Gutachten der Zollverwaltung...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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