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Rom – Mit einem Rechtsgrundsatz (Nr. 5 vom 14. Februar 2020) werden die zeitliche Regelung der Gutschriften (Berichtigungen laut Art. 26 MwStG) und der Vorsteuerabzug geklärt. Es wird festgehalten, dass nach Eintreten des Sachverhaltes, der zur Ausstellung der Gutschrift bzw. zur Berichtigung berechtigt, die Vorsteuer höchstens bis zur Abgabe der MwSt-Jahreserklärung für das Jahr möglich ist, in w...
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