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Rom - Eine Berichtigung des ursprünglich vereinbarten Entgelts ist ohne zeitliche Einschränkung möglich, wenn der im Vertrag vorgesehene Tatbestand eintritt (Art. 26 Abs. 2 MwStG). Nur wenn die Berichtigung aufgrund nachträglicher Vereinbarungen erfolgt, ist diese binnen eines Jahres nach der Umsatztätigung möglich. Trotzdem ist zu beachten, dass für den Lieferer die Berichtigung bzw. die daraus f...
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