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Rom – Eine der wenigen positiven Neuerungen im Stabilitätsgesetz 2014, die wohl durch das Lobbying der Kreditinstitute und Leasingunternehmen erreicht wurde, betrifft die steuerlich kürzere Abschreibungsdauer für die mittels Finanzierungsleasing erworbenen Sachanlagen und Liegenschaften (Art. 1 Abs. 162 Ges. Nr. 147/2013). Für die ab 1. Jänner 2014 abgeschlossenen Leasingverträge können die Leasin...
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