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Rom – Die Klarstellungen der Einnahmenagentur über die begünstigten Zuweisungen (Rundschr. Nr. 26/E vom 1. Juni 2016; vgl. die anderen Beiträge in dieser Ausgabe) behandeln auch die begünstigte Privatisierung von Betriebs- immobilien der Einzelunternehmen. Der Veräußerungsgewinn durch den Eigenverbrauch aus der Herausnahme aus dem Unternehmen wird mit einer ermäßigten Ersatzsteuer von 8 Prozent ab...
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