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Bozen/Rom – Das Gesetz Nr. 98/2013 hat bezüglich des Dokuments über die ordnungsmäßige Beitragslage (DURC) für alle Arbeiten im Baubereich eine Gültigkeit von 120 Tagen bestimmt, mit der zeitlichen Einschränkung, dass diese Gültigkeitsdauer im privaten Bereich nur bis zum 31. Dezember 2014 gilt. Da eine diesbezügliche Verlängerung aussteht, hat das Arbeitsministerium mit Aussendung vom 5. März 201...
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