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Rom – Bei der Gruppenbesteuerung für Zwecke der Einkommensteuern können bekanntlich innerhalb der Gruppe nur die Steuerverluste verwendet werden, die in der Gruppe bzw. während des zeitlichen Geltungsbereichs der Gruppenbesteuerung entstanden sind. Die aus der Vorzeit vorgetragenen Verluste dürfen nur auf der Ebene der einzelnen Gruppenmitglieder verrechnet werden. In einem kürzlich veröffentlicht...
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