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Rom – Im Gegensatz zu den in Italien belegenen Immobilien (Grundstücke und Gebäude), die der Gemeindeimmobiliensteuer GIS oder der IMU unterliegen, gilt für im Ausland gelegene Immobilien die Vermögenssteuer IVIE (imposta sul valore degli immobili situati all’estero). Die Steuer wird von natürlichen Personen, nicht gewerblichen Körperschaften sowie einfachen Gesellschaften, einschließlich Trusts u...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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Italien
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