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Bozen – Wir haben bereits in unseren letzten Ausgaben (SWZ Nr. 36/21 und 37/21, nachzulesen auf SWZonline und über die SWZapp) über die Pflicht für den grünen Pass am Arbeitsplatz berichtet. Er wird, beschränkt auf den Zeitraum vom 15. Oktober bis (voraussichtlich) 31. Dezember 2021, Voraussetzung für den Zutritt zum Arbeitsplatz, um die Ausbreitung des Covid-19 Virus einzudämmen und die Sicherhei...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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