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Rom – Mit dem Haushaltsgesetz 2018 (Abs. 12-15 Ges. Nr. 205/2017) ist bekanntlich ein Steuerbonus für die Errichtung und Pflege von Grünanlagen von bestehenden Privatgebäuden sowie für die Begrünung von freien Flächen eingeführt worden. Der Bonus beträgt 36 Prozent auf die im Jahr 2018 getätigten und belegten Ausgaben bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro. Der Steuerbonus gilt getrennt für jede...
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