Bozen – Seit 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). „Bereits in den ersten Tagen erreichen uns zahlreiche Rückmeldungen von betroffenen Unternehmen“, heißt es vom Handels- und Dienstleistungsverband hds. Vor allem für kleine und mittlere Betriebe, die Waren an Kundschaft in andere EU-Staaten versenden, bringe die neue Regelung erhebliche zusätzliche Bürokratie und Kosten mit sich.
So müssen sich laut hds viele Unternehmen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung in den jeweiligen Zielländern registrieren und dort, sofern sie keine Niederlassung haben, einen Bevollmächtigten benennen: „Betroffen können damit auch zahlreiche Südtiroler Betriebe sein, die etwa nach Deutschland oder Österreich liefern. Die Verpflichtungen greifen grundsätzlich bereits ab dem ersten verschickten Paket – Mindestmengen sind nicht vorgesehen. Die Kosten für einen Bevollmächtigten können laut vorliegenden Einschätzungen mehrere hundert bis zu 2.000 Euro pro Land und Jahr betragen.“
Hds-Direktorin Sabine Mayr meint: „Das Ziel, Verpackungen nachhaltiger zu gestalten und Abfälle zu reduzieren, ist richtig. Was nicht sein kann, ist, dass gerade kleine Unternehmen durch unverhältnismäßige Verwaltungsauflagen faktisch vom grenzüberschreitenden Handel abgehalten werden.“ Der europäische Binnenmarkt müsse den Betrieben Chancen eröffnen und dürfe nicht an neuer Bürokratie scheitern.
Positiv bewertet der hds deshalb die jüngsten Signale aus Brüssel. Die EU-Kommission hat eine Vereinfachung vorgeschlagen, mit der insbesondere die Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten für in der EU ansässige Unternehmen entschärft bzw. ausgesetzt werden soll. Parlament und Mitgliedstaaten müssen der Änderung noch zustimmen.
Die Kommission drängt auf eine rasche Behandlung und hat die nationalen Behörden zugleich zu einem flexiblen und pragmatischen Vorgehen bei der Umsetzung aufgerufen.


















