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Rom – Die Finanzverwaltung hat mit Verordnung vom 21. Oktober 2014 (Staatliches Amtsblatt vom 29. Oktober 2014) die Vorschriften über die gegenseitige Amtshilfe und Zusammenarbeit der Finanzverwaltungen innerhalb der Europäischen Union umgesetzt. Es geht dabei unter anderem um die Zustellung von Steuereintreibungen von ausländischen Finanzverwaltungen im Sinne der Richtlinie Nr. 2011/16/EU sowie u...
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