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Rom – Eine weitere Auskunft (Nr. 171 vom 26. Jänner 2023) behandelt das Homeoffice von Grenzgängern in die Schweiz nach Ablauf der Sondervereinbarung aufgrund der Covid-Pandemie ab 1. Februar 2023. Ab diesem Datum kann die Ausnahmeregelung, welche eine Neutralisierung des Homeoffice vorsieht, nicht mehr angewandt werden. Man stellt daher fest, dass für die Tage, in denen im Homeoffice von Italien ...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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