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Rom – Der Sachverhalt wird wahrscheinlich nur wenige Fälle betreffen, er zeigt aber wieder einmal, dass Ausnahmebestimmungen und Begünstigungen immer restriktiv auszulegen und anzuwenden sind. Es geht dabei im Konkreten um die Grenzgänger-Regelung mit der Schweiz und um den persönlichen Geltungsbereich der entsprechenden Bestimmungen, die kürzlich in einer parlamentarischen Anfrage behandelt wurde...
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Der Steuerexperte der SWZ. Leitet die Kanzlei "Großmann & Partner" mit Sitz in Bozen und genießt in Fachkreisen hohes Ansehen. Sein Rat ist auch bei Politikern und Ministerien in Rom gefragt.
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