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Rom - Letzte Woche ist mit Ministerialentscheid (Nr. 76/E vom 4. März 2008) ein schwieriger Grenzfall für die Anwendung der umgekehrten Steuerschuldnerschaft (Reverse Charge) geklärt worden. Es geht um die Errichtung von Bauwerken aus Betonelementen und dabei insbesondere um die Frage, ob es sich dabei um Bauleistungen handelt und ob die Vertragsverhältnisse als Lieferung mit Montage oder als Unt...
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