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Die wichtigsten Regelungen, die bei zeitweiliger Unternehmertätigkeit von Südtiroler Firmen im EU-Raum und insbesondere Deutschland und Österreich beachtet werden müssen, reichen vom Gewerbe- bis zum Steuerrecht. Einreise und Aufenthalt - EU-Bürger benötigen für die Einreise einen gültigen Reisepass oder Personalausweis; für Aufenthalte bis zu drei Monaten ist sonst keinerlei Aufenthaltsgenehmigun...
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