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Rom – Wir haben bereits in unseren jüngsten vier Ausgaben über die Pflicht zum grünen Pass am Arbeitsplatz berichtet (nachzulesen auf SWZonline und über die SWZapp). Er wird vom heutigen 15. Oktober bis (voraussichtlich) 31. Dezember Voraussetzung für den Zutritt zum Arbeitsplatz sein. Diese gesetzliche Regelung stellt die Arbeitgeber in ganz Italien vor große organisatorische Herausforderungen, w...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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