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Rom/Bozen – Das am 6. Juni ergangene Urteil der Verfassungsrichter hat eine Vorgeschichte. Im Sommer 2011 war unter der damaligen Regierung Berlusconi eine Bestimmung erlassen worden, wonach die sogenannten „pensioni d’oro“, die „goldenen Renten“ also, eine Solidaritätsabgabe als Beitrag zur Sanierung der Rentenkassen zu leisten hatten. Dieser „Soli“ war mit einem Abzug von zunächst 5?% auf den Re...
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