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Dies hat die 5. Sektion des Kassationsgerichtshofes festgestellt und damit ein Urteil des Oberlandesgerichts Bologna revidiert. Die Vorgeschichte: Ein Marokkaner hatte zusammen mit einem Komplizen eine Geldtasche gestohlen, in der sich nur 15 Euro, aber auch eine Bancomatkarte befanden. Der Eigentümer verwahrte die für jede Behebung oder Zahlung notwendige Geheimnummer jedoch wie eigentlich logisc...
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