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Bozen/Rom – Die Arbeitnehmer und die koordinierten Mitarbeiter müssen sich an den Kosten für ihre Sozialversicherung beteiligen, wobei diese Beteiligung im Abzugsweg durch die Arbeitgeber bzw. Auftraggeber erfolgt; der Arbeitnehmeranteil beträgt zurzeit je nach Sparte zwischen 9 und 10 % des Bruttolohnes (an die 30 % steuert der Arbeitgeber bei), bei den „Koordinierten“ macht er ein Drittel des j...
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