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Rom – Die seit 7. April 2010 geltende Reform der Rechnungsprüfung (Dlgs Nr. 39/2010) sieht vor, dass alle Kapitalgesellschaften, die zum Konzernabschluss verpflichtet sind, sowie die Muttergesellschaften von solchen Gesellschaften ein Kontrollorgan bestellen müssen. Bei Aktiengesellschaften muss dies ein externer Rechnungsprüfer sein. Bei GmbHs kann nach Auffassung der Zentralkammer der Wirtschaft...
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