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Die Abteilung Arbeit der Landesverwaltung macht in einem Rundschreiben darauf aufmerksam, dass laut Art. 9 des Gesetzes 125/91 alle Betriebe mit über 100 Beschäftigten der Gleichstellungsrätin bei der Abteilung Arbeit einen periodischen Bericht über die Situation der männlichen und weiblichen Mitarbeiter übermitteln muss. Der nächste Bericht über die Lage in den Jahren 2002 und 2003 ist innerhalb...
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