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Rom – Mit der Abänderung des Artikels 46, GVD 198/2006 wurden die Pflichten ausgedehnt. Demnach müssen nicht mehr nur Arbeitgeber mit mehr als 100 Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen den Bericht zur Chancengleichheit übermitteln und im Rahmen von öffentlichen Ausschreibungen vorlegen, sondern jene mit mehr als 50. Ebenso ist vorgesehen, dass Arbeitgeber mit 15 bis 50 Arbeitnehmern/Arbeitnehmerinne...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.
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