Rom – Der Artikel 47, Absatz 4, G.D. Nr. 77/2021 enthält eine absolut einzigartige Bestimmung, die es so eigentlich nirgends gibt: nämlich im Wesentlichen eine Verpflichtung für die öffentlichen Vergabestellen im Rahmen der Pnrr-Ausschreibungen einen Prozentsatz von jeweils 30 Prozent des für die Ausführung des Auftrags notwendigen Personals, Jugendlichen und Frauen vorzubehalten. Aufgrund dieser ...
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Der Arbeitsrechtexperte der SWZ. Mitinhaber der Kanzlei RST mit Sitzen in Sterzing, Brixen und Eppan. Genießt in Fachkreisen hohes Ansehen und gilt als einer der Top-Arbeitsrechtexperten in Italien.