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Rom – Die Einnahmenagentur beantwortet mit Erlass (Nr. 69/E vom 16. Oktober 2013) die Anfrage eines Verbandes über die Verlegung von Glasfaserkabeln für die Errichtung eines Breitbandnetzes. Mit einer Verordnung im Juni 2008 (Art. 2 Abs. 5 DL Nr. 115/2008) wurde nämlich verfügt, dass die Infrastrukturen für die Installation von Glasfaserkabeln zur Errichtung von Kommunikationsnetzen „für alle Bela...
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