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Rom - Die Finanzverwaltung hat wieder zwei praktische Sachverhalte über die Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens im Bauwesen (Art. 17 Abs. 6 MwStG) behandelt. Sie betreffen die Vermietung von Baugeräten mit Bedienungspersonal und die Errichtung von Decken und Trennwänden aus Gips.
Der erste Entscheid (Nr. 205/E vom 3. August 2007) behandelt die Vermietung von Baugeräten. Der Antragsteller (ein ...
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