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Rom – Ab 1. April 2011 wird die umgekehrte Steuerschuldnerschaft (oder Reverse-Charge-Verfahren) auf zwei neue Bereiche ausgedehnt: auf die Lieferung von Mobiltelefonen sowie von Mikroprozessoren und Zentraleinheiten für die Datenverarbeitung. Die entsprechende Bestimmung ist bereits seit Längerem im MwSt-Gesetz vorhanden (Art. 17 Abs. 6 lit. b) und c) MwStG), die notwendige Ermächtigung durch die...
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