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Das Finanzgesetz 2011 des Landes sieht vor, dass Steuerpflichtige mit einem Jahreseinkommen von unter 12.500 Euro (unter 25.000 Euro, wenn sie Kinder zulasten haben) von der Bezahlung des regionalen Zuschlages auf die Einkommensteuer befreit sind. Diese Steuererleichterung ist als erste familienpolitische Maßnahme bezeichnet worden, der noch stärkere Entlastungen folgen könnten. Szenenwechsel: Zu...
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