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Gewerkschaften und UVS kritisieren Wohnbauförderungsgesetz

WOHNUNGSPOLITIK – In einer gemeinsamen Aussendung kritisieren der Unternehmerverband Südtirol (UVS) und die Gewerkschaften das geplante Wohnbauförderungsgesetz des Landes.

Südtiroler Wirtschaftszeitung von Südtiroler Wirtschaftszeitung
28. November 2022
in News
Lesezeit: 3 mins read
Gewerkschaften und UVS kritisieren Wohnbauförderungsgesetz

Der Gesetzentwurf „Wohnbauförderungsgesetz“ steht auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Landtages (Foto: Shutterstock)

Bozen – In einer gemeinsamen Aussendung kritisieren der Unternehmerverband Südtirol (UVS) und die Gewerkschaften das geplante Wohnbauförderungsgesetz des Landes. „Um unsere Jugend bei der Wohnungssuche zu unterstützen, um heimische Talente in Südtirol zu halten, von außerhalb wieder zurückzubringen bzw. von anderswoher anzuziehen, brauchen wir leistbare Wohnungen, insbesondere Mietwohnungen“, schreiben ASGB, CGIL/AGB, SGBCISL, UIL-SGK und der UVS.

Der Gesetzentwurf „Wohnbauförderungsgesetz“ steht auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung des Landtags.

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„Maßnahmen nicht ausreichend“

Leistbares Wohnen – im Eigentum, vor allem aber in Miete – wird entscheidend sein, will Südtirol ein international wettbewerbsfähiges Land zum Leben und Arbeiten bleiben, so der UVS und die Gewerkschaften. Der Entwurf für das „Wohnbauförderungsgesetz“ entspreche dieser Anforderung allerdings nicht, die darin enthaltenen Maßnahmen seien nicht ausreichend in Anbetracht der aktuellen Situation und im Hinblick auf die immer schwieriger werdende Situation in den kommenden Monaten angesichts steigender Inflation und Kreditzinsen.

Bereits im Jahr 2019 habe man der Landesregierung gemeinsam Vorschläge vorgestellt, die aber nur teilweise berücksichtigt wurden, heißt es in der Aussendung. Die Vorschläge der Gewerkschaften und des UVS sind folgende:

  • Sorgfältige Planung bei der Aufwertung/Wiederverwendung bereits bestehender Areale und bei der Ausweisung von neuem Baugrund: Im Mittelpunkt der Wohnbaupolitik müssen der tatsächliche Wohnungsbedarf und ein verantwortungsvoller Umgang von Grund und Boden stehen.
  • Die hohen Grundstückspreise sind einer der Hauptgründe für das teure Wohnen. Es muss für alle eine Gleichbehandlung garantiert werden, indem der Zugang zum Baugrund für den geförderten Wohnbau künftig allen Ansässigen für den Bau der Erstwohnung und den Bau von Wohnungen, die für mindestens 20 Jahre an Ansässige zum Landesmietzins vermietet werden, ermöglicht wird. Die eventuelle Landesförderung muss der Familie für die Wohnung, nicht für den Baugrund oder die Erschließungskosten, gewährt werden.
  • Mietmarkt: Südtirol braucht einen effizienten und funktionierenden Mietmarkt, der insbesondere den veränderten Bedürfnissen unserer Jugendlichen entgegenkommt. Übermäßige Einschränkungen sind nicht zielführend. Der Landesmietzins muss die unterschiedlichen Bedingungen in den Gemeinden widerspiegeln und dort reduziert werden, wo er über dem Marktpreis liegt.
  • Der Bedarf an Sozialwohnungen soll auch in Zukunft vom Institut für den sozialen Wohnbau gedeckt werden. Eine öffentlich-private Zusammenarbeit, durch welche private Eigentümer ihre Wohnungen direkt dem WOBI vermieten, könnte ein zusätzlicher Lösungsansatz sein.
  • Wir begrüßen die eingeführten Erleichterungen, um Studentenwohnheime zu realisieren und erachten auch bei der Schaffung von Arbeiterwohnheimen schnellere Abläufe unabdingbar.
  • Die Schaffung eines vom Land finanzierten Garantiefonds zur Deckung von Miet- und Wohnnebenkosten, mit direkter Bezahlung an den Vermieter, falls sich der Mieter unverschuldet in einer Lage befindet, in der er nicht zahlen kann. Dies unter der Voraussetzung, dass der Mietvertrag eine Miete vorsieht, die niedriger ist als der für diese Immobilie vom territorialen Abkommen festgelegten Miethöchstbetrag. Dieser Garantiefonds soll für Wohnungsinhaber ein Anreiz zur Vermietung sein und würde zugleich niedrigere Mietkosten erwirken.
  • Beim Beitrag für Miete und Wohnungsnebenkosten sollte als Berechnungsgrundlage bei den Ansuchen die EEVE der ersten Ebene hergenommen werden und nicht – wie aktuell – die EEVE der dritten Ebene. Die Vorteile liegen auf der Hand: es werden unter anderem zehn Prozent des Einkommens abgezogen. Außerdem fordern wir die Sprengel explizit auf, keine Kontoauszüge von den Antragstellern zu verlangen und eventuelle finanzielle Zuwendungen als Einkommen zu deklarieren. Diverse Gerichtsurteile haben diesen Usus bereits als nicht rechtens bestätigt.
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