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Rom – Der Jahresabschluss besteht bekanntlich aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang. Zusätzlich erforderlich ist der Lagebericht, abgesehen von den Befreiungen für die kleineren Gesellschaften. Diese Unterlagen werden vom Verwaltungsrat oder dem Alleinverwalter aufgestellt und der Gesellschafterversammlung zur Genehmigung vorgelegt.
Bei ausländischen, insbesondere deutsche...
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