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Rom –- Für die sogenannten Scheingesellschaften (oder untätigen Gesellschaften) ist mit Wirkung 2012 ein Ires-Aufschlag von 10,5 Prozent eingeführt worden; der ordentliche Ires-Satz von 27,5 Prozent erhöht sich in diesem Fall auf 38 Prozent. Mit Rundschreiben (Nr. 3/E vom 4. März 2013) hat die Einnahmenagentur kürzlich die Anleitungen zur Abrechnung dieses Zuschlages erteilt. Die Erhöhung ist im W...
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