Den SWZ-Newsletter abonnieren
Rom –- Für die sogenannten Scheingesellschaften (oder untätigen Gesellschaften) ist mit Wirkung 2012 ein Ires-Aufschlag von 10,5 Prozent eingeführt worden; der ordentliche Ires-Satz von 27,5 Prozent erhöht sich in diesem Fall auf 38 Prozent. Mit Rundschreiben (Nr. 3/E vom 4. März 2013) hat die Einnahmenagentur kürzlich die Anleitungen zur Abrechnung dieses Zuschlages erteilt.
Die Erhöhung ist im W...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Wochenblatt für Wirtschaft und Politik. Umfassende Informationen jeden Freitag seit 1919.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
Diese Website verwendet Cookies während Sie durch die Website navigieren, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Für die Funktionalität der Website verwenden wir technische Cookies und für anonyme Statistiken Marketing Cookies. Durch das Klicken auf Akzeptieren, stimmen sie automatisch den Marketing Cookies zu, außer sie haben diese deaktiviert.