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Bozen – Die Südtiroler Landesregierung hat im Mai beschlossen, im Zuge des Bürokratieabbaus in 18 Fällen die bisher geltende Pflicht zur Vorlage von ärztlichen Zeugnissen abzuschaffen. Abgeschafft wurden die ärztlichen Zeugnisse für die Aufnahme von Minderjährigen und Lehrlingen im Betrieb (beschränkt auf risikofreie Arbeiten); für die Arbeitseignung für Apotheker; das Zeugnis über die Arbeitse...
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