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Rom – Die Vergütungen an externe Ärzte und Sanitätspersonal, die aufgrund der Covid-19-Pandemie als Unterstützung und Aushilfe für die Krankenhausstrukturen mit einem Vertrag für freie und geregelte Zusammenarbeit angestellt wurden, stellen Vergütungen aus selbstständiger Arbeit dar. Es handelt sich nicht um Einkünfte, die der unselbstständigen Arbeit gleichzustellen und folglich nicht der Lohnst...
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