Den SWZ-Newsletter abonnieren
Rom/Bozen – Mit dem gesetzesvertretenden Dekret Nr. 148/2015 wurden diverse Neuerungen im Bereich der Ordentlichen Lohnausgleichskasse eingeführt. Eine der wichtigsten davon betrifft die Frist für die Beantragung derselben. Die Ansuchen für den Lohnausgleich müssen nunmehr innerhalb von 15 Tagen ab Beginn der Unterbrechung/Verringerung der Arbeiten/Arbeitsstunden an das INPS/NISF gestellt werden. ...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Wochenblatt für Wirtschaft und Politik. Umfassende Informationen jeden Freitag seit 1919.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
Diese Website verwendet Cookies während Sie durch die Website navigieren, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Für die Funktionalität der Website verwenden wir technische Cookies und für anonyme Statistiken Marketing Cookies. Durch das Klicken auf Akzeptieren, stimmen sie automatisch den Marketing Cookies zu, außer sie haben diese deaktiviert.