Den SWZ-Newsletter abonnieren
Rom - In der letzten SWZ haben wir die Grundzüge der neuen Zinsschranke dargelegt: Sie betrifft im Wesentlichen die Kapitalgesellschaften; die Schuldzinsen kö;nnen nur mehr im Ausmaß von 30 Prozent des Ergebnisses der gewö;hnlichen Geschäftstätigkeit abgezogen werden. Nachfolgend einige praktische Überlegungen.
Die Zinsschranke stellt auf die Struktur der GuV-Rechnung ab, insbesondere auf die Umsa...
Flexi-Abo
Hier können Sie sich einen Überblick über die Abo-Optionen der SWZ verschaffen.
Sie haben bereits ein Abo? Hier anmelden
Sie haben bereits ein Abo, aber noch keine Zugangsdaten? Oder Probleme beim Einloggen?
Dann schicken Sie uns bitte hier eine Nachricht
Wochenblatt für Wirtschaft und Politik. Umfassende Informationen jeden Freitag seit 1919.
Innsbrucker Straße 23
39100 Bozen
Italien
info@swz.it
(+39) 0471 973 341
Diese Website verwendet Cookies während Sie durch die Website navigieren, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Für die Funktionalität der Website verwenden wir technische Cookies und für anonyme Statistiken Marketing Cookies. Durch das Klicken auf Akzeptieren, stimmen sie automatisch den Marketing Cookies zu, außer sie haben diese deaktiviert.